Standard-Projektbedingungen

Vertragsgegenstand

Diese Standardbedingungen gelten für alle zwischen denn Kunden und [kju:] vereinbarten Projekte (Dienstleistungen, Produktionen und Entwicklungen), auch wenn dies im Einzelauftrag nicht speziell referenziert ist.

Die genaue Beschreibung der von [kju:] zu erbringenden Leistung ist im Einzelauftrag bzw. in der Auftragsbestätigung angeführt. Auch Zusatzleistungen werden schriftlich beauftragt bzw. ergeht eine Auftragsbestätigung darüber an den Kunden.

Zeitplan, Information und Unterlagen um die im Auftrag angeführten Leistungen erfüllen zu können: Der Kunde wird [kju:] alle dazu notwendigen Unterlagen Ausrüstung, Informationen, Daten und sonstigen Notwendigkeiten im Sinne des Projektes zeitgerecht zur Verfügung stellen bzw. dafür sorgen, daß etwaige vom Kunden direkt beauftragte Dritte die notwendigen Komponenten rechtzeitig in geeigneter Form an [kju:] übergeben.

Der Kunde versteht, dass der Projekterfolg auf Zeitplänen und finanziellen Kalkulationen beruht, deren Einhaltung für beide Parteien von großer Bedeutung ist, Verzögerungen können zu Mehraufwänden führen: Sollte keine zeitgerechte und vollständige Übergabe erfolgen, trägt der Kunde das Risiko und alle Kosten, die für [kju:] direkt und indirekt daraus entstehen.

Preise, Kalkulationsgrundlage und Kosten

Die Preise der vereinbarten Leistungen sind in den Einzelaufträgen festgehalten. Mangels spezieller Vereinbarung gelten die Honorare/Preise lt. [kju:]-Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.

Der Wert aller Produkte und Dienstleistungen, die vereinbart werden, hängt von der Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Daten ab, die der Kunde [kju:] zur Projektkalkulation zur Verfügung gestellt hat. Dieser Wert hängt auch von den vom Kunden gewünschten oder zur Verfügung gestellten technologischen Grundlagen wie Hardware, Netzwerk etc. ab. Sollten sich diese Grundlagen im Laufe der Produktion aus welchem Grunde auch immer ändern, können sich die vereinbarten Preise ändern.

Etwaige Barauslagen, die nicht in den Einzelaufträgen behandelt sind, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehören auch die Kosten, die durch notwendige Digitalisierung von Kundengrafiken, Logos, Bildern entstehen bzw. dadurch. operative Daten in maschinenlesbare Form zu bringen. Dies gilt auch für Zukäufe von Foto- und Video- und Illustrationsmaterial.

In den vereinbarten Preisen sind keine Internet-Provider- oder andere Netz-Zugangskosten für den Betrieb wie auch EDV-Hardware-Kosten enthalten, falls dies nicht in der Beauftragung gesondert angeführt ist. Kosten für Standard-Software für den Betrieb, wie z.B. für Datenbanken, Server und andere betriebsunterstützende Software, werden vom Kunden getragen bzw. die Software wird zur Verfügung gestellt. Software, die für die an [kju:] beauftragte Entwicklungen notwendig ist, wird von [kju:] zur Verfügung gestellt.

Dem Kunden werden etwaige Reisekosten außerhalb Wiens in Rechnung gestellt.

Alle angeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungslegung erfolgt mit Projektfortschritt, d.h. der Gesamtbetrag wird anteilig zu den geleisteten Arbeiten im gesamten Zeitablauf aufgeteilt und monatlich fakturiert, wenn im Einzelauftrag nichts anderes vorgesehen ist.

Alle Rechnungen sind innerhalb von einer Woche nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Alle durch Zahlungsverzug des Kunden entstehenden Kosten werden vom Kunden getragen.

Urheberrecht

Von [kju:] entwickelte Ideen-, Verfahren, Techniken, audiovisuelle Produkte, Dokumentationen und Software und entwickeltes Know-how werden nur für eigene Zwecke des Kunden verwendet und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung weitergegeben werden. Ein etwaig entstehender Schaden bzw. Einkommensverlust von [kju:] durch nicht vereinbarte Weitergabe an Dritte wird vom Kunden getragen. Dies gilt auch für Unternehmen und Institutionen, die mit dem Kunden in enger Beziehung stehen,

Soweit es sich bei den Leistungen bzw. dessen Ergebnissen um urheberrechtsfähige Produkte handelt, bleibt [kju:] der Urheber, der Kunde erhält das unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen von [kju:] in Form einer Lizenz, die vom Tage der Abnahme durch den Kunden wirksam Ist.

Der Kunde bleibt Inhaber aller Urheberrechte an den Unterlagen, die er [kju:] zur Verfügung gestellt hat, und ist allein dafür verantwortlich, dass er über die Urheberrechte an diesen Unterlagen für die Verwendung im Sinne des Projektes verfügt. Er stellt [kju:] von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

[kju:] ist berechtigt, auch für andere Kunden Leistungen zu erbringen, die ähnlich zu den Leistungen für den Kunden im Sinne dieses Vertrages sind, wobei alle im Vertrag angeführten Geheimhaltungsregeln eingehalten werden.

Personal

Sowohl der Kunde als auch [kju:] benennen einen Projektleiter, der Hauptansprechpartner für die andere Partei ist.

[kju:] wird für die vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer benennen, wobei der Kunde sich verpflichtet, bis ein Jahr nach Abschluss des letzten Einzelauftrages keinen Mitarbeitet od. Auftragnehmer von [kju:], der an der Erbringung der im Einzelauftrag beschriebenen Leistungen beteiligt war, anzuwerben oder ihm/ihr eine Beschäftigung anzubieten, ohne das schriftlich mit [kju:] zu vereinbaren. Sollte der Kunde dennoch einen Mitarbeiter/Auftragnehmer von [kju:] anwerben bzw. beschäftigen, hat er [kju:] eine Summe zu zahlen, die dem jährlichen Bruttoeinkommen bzw. dem auf das Jahr gerechneten Bruttoentgelt der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters entspricht.

Übergabe, Abnahme und Gewährleistung

Die Fertigstellung eines Auftrages wird durch Abnahme durch den Kunden bestätigt. Die Abnahme entsteht durch Übernahme der einzelnen geleisteten Komponenten, sei es in schriftlicher oder in Form von Daten oder sonstigen Leistungen, und nachfolgende unverzügliche schriftliche Bestätigung des Kunden, dass die Leistungen abgenommen wurden.

Im Falle der Überziehung von Terminen wird [kju:] eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gewährt.

Gewährleistungsansprüche des Kunden sind durch die Abnahme nicht beeinträchtigt.

Wurden dem Kunden die vereinbarten Leistungen übergeben und der Kunde bestätigt aus welchen Gründen auch immer die Abnahme nicht innerhalb von 2 Wochen bzw. der Kunde erhebt gegen die erfolgte Übergabe oder Zurverfügungstellung keinen berechtigten, ausdrücklichen schriftlichen Einspruch, gelten die Leistungen als abgenommen. Auch eine Inbetriebnahme bzw. Verwendung der Leistungen gilt konkludent als Abnahme.

Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten zu laufen. Alle realisierten Komponenten sind vom Kunden ohne Verzug auf Mängel zu untersuchen, und etwaige Mängel sind unverzüglich an [kju:] zu meiden.

Die Mängel werden in Form eines Fehlerprotokolls gerügt, das zwecks einfacher Fehlerbehebung folgende Punkte enthält: Datum, Fehlerbeschreibung, Auftreten des Fehlers, Reproduzierbarkeit und alle sonstigen Unterlagen und Informationen, über die der Kunde verfügt und die zur Behebung des Mangels notwendig sind.

Die von [kju:] übergebenen Komponenten werden vom Kunden vor Publizierung selbst überprüft, insbesondere was Inhalte, Aussagen und Darstellungen betrifft. [kju:] ist nicht verantwortlich für unrichtige oder irreführende Inhalte.

[kju:] haftet im Sinne der Gewährleistung nur für Leistungen, die sie selbst erbracht hat und nicht für die vom Kunden bzw. im Auftrage des Kunden von Dritten eingebrachten Änderungen oder Zusätze. Wenn der Kunde bzw. dessen Auftragnehmer Ergebnisse aus den Leistungen von [kju:] verändert hat, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Aufwände, die [kju:] betreibt, um vermeintliche Gewährleistungsansprüche des Kunden zu erfüllen, obwohl der Kunde oder dessen Auftraggeber Veränderungen vorgenommen haben, werden dem Kunden verrechnet.

Datenschutz und Datensicherung

Alle Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften im Bereich Datensicherheit und Datenschutz.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Sicherungskopien, Dokumentenkopien bzw. andere Arten von Sicherungen von den Produkten, die an [kju:] übergeben wurden, auch beim Kunden selbst vorhanden sind. Dies gilt auch für die an den Kunden übergebenen Leistungsergebnisse von [kju:].

Schadenersatz

Schadenersatzansprüche gegen [kju:] oder dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet [kju:] nur bis zur vereinbarten Schadenshöhe, maximal jedoch mit Eur 7.500,- die Haftung für Folgeschäden oder Gewinnentgang und für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, wie auch die Haftung für Schäden durch höhere Gewalt.

Geheimhaltung

Als „vertraulich" gekennzeichnete Informationen werden von beiden Parteien als solche behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. [kju:] wird alle an sie übergebenen Unterlagen, Ausrüstungen und Informationen, die ihr vom Kunden übergeben wurden, sorgsam verwahren und alle vertretbaren Sicherheitsmaßnahmen des Kunden befolgen. Weiters verpflichtet sich [kju:], Geschäftsgeheimnisse und Know-how des Kunden, das ausdrücklich schriftlich als solches bezeichnet wird, nicht zu veröffentlichen.

Kündigung

Aus wichtigem Grund kann dieser Vertrag jederzeit gekündigt werden,

• bei Verletzung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn von der anderen Partei eine schriftlich abgemahnte Vertragsverletzung innerhalb von 30 Tagen nicht behoben wurde.
• Wenn über einen Vertragspartner ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird.
• wenn der Kunde gegen österreichische bzw. EU-Ausfuhrbestimmungen verstößt.

Kündigt der Kunde aus einem Grund, den [kju:] nicht zu vertreten hat, behält [kju:] den Anspruch auf volle Vergütung, wie er [kju:] zugestanden wäre, hätte sie den vollen Vertrag abgewickelt.

Allgemeines

Eine Anzahlung von 50 % der Gesamtauftragssumme wird bei Auftragserteilung vom Auftraggeber an [kju:] gezahlt.
Alle Änderungen dieses Vertrages haben schriftlich zu erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird diese Bestimmung durch eine andere ersetzt, die der ursprünglichen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
Auch wenn der Kunde eigene Auftragsformulare verwendet, gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Vertrages.
[kju:] ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen.
Etwaige Gebühren trägt der Kunde.

Dieser Vertrag gilt für das Gebiet der Republik Österreich. Im Falle von Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien zuständig.

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